Infos + Anmeldung

Sie haben mindestens die mittlere Reife und möchten gerne in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie Krippe, Kindergarten, Hort oder in Kinder- und Jugendwohngruppen arbeiten? Dann bilden wir Sie zur Sozialpädagogischen Assistent*in (Vollzeit/ Teilzeit) und zur Erzieher*in aus. 

Sie können sich bei uns an der Fachschule - Heilerziehungspflege zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in ausbilden lassen.

Seit dem Schuljahr 2015/16 bieten wir die Áusbildung an der Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit und seit dem Schuljahr 2018/19 zusätzlich mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an.

Hier gibt es weitere Informationen zu diesen Ausbildungen sowie Anmeldeformulare:

Kontakt: Verwaltung

                     Schulleitung

Formulare & Downloads

Die Abteilung "Persönliche Assistenz, Sozialpädagogikund Heilerziehungspflege" hat Ihren Standort an der Esterholzer Str. 71, gegenüber vom Hauptstandort der Georgsanstalt im Gebäude der Hermann-Löns-Grundschule und auch direkt im Hauptgebäude und in den Räumen der ehemaligen Pestalozzischule. In Uelzen werden seit vielen Jahren staatl. geprüfte Sozialassistent*nnen und staatl. anerk. Erzieher*nnen sowie staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen ausgebildet. Viele übergreifende Projekte, Fachtagungen und sonstige Veranstaltungen haben der Abteilung ein deutliches Profil im Bereich der sozialpädagogischen Berufe gegeben.  "Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt." [Reinhard Turre] 

Berufsfachschule Sozialassistentin/ Sozialassistent Schwerpunkt Sozialpädagogik

Die Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz
umfasst die Klassen I und II. Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss und qualifiziert die Absolventen zur unterstützenden Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Krippen, Hort) zu arbeiten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz ist die Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik. 

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Fachschule Sozialpädagogik (staatl. anerk. Erzieherin/ staatl. anerk. Erzieher)

Erzieher*innen betreuen, bilden und erziehen Kinder und Jugendliche. Sie sind in der vorschulischen Erziehung und Bildung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Erzieher/innen arbeiten überwiegend in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten) sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für behinderte Menschen oder in ambulanten sozialen Diensten tätig.

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Fachschule Heilerziehungspflege

Die drei Jahre umfassende Ausbildung in Schule und Betrieben eröffnet Ihnen ebenfalls vielfältige Berufschanchen und gute Aufstiegsmöglichkeiten in sonderpädagogischen, pflegerischen und heilerzieherischen Arbeitsfeldern.

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Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik

In der Klasse 11 besuchen Sie an zwei Tagen die Schule und absolvieren wöchentlich drei Tage ein Praktikum in einer sozialen oder sozialpädagogischen Einrichtung. Mit erfolgreichem Besuch der Klasse 12 erwerben Sie die Fachhochschulreife.
Die Fachhochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen sowie ggf. an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung.
Außerdem werden die Eingangsvoraussetzungen für den gehobenen öffentlichen Dienst erfüllt.. 

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Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Gesundheit und Pflege

In der Klasse 11 besuchen Sie an zwei Tagen die Schule und absolvieren wöchentlich drei Tage ein Praktikum in einer Einrichtung des Praxisfeldes "Gesundheit" (z.B. Arztpraxen, therapeutische Praxen, Krankenkassen, Apotheken, Sanitätshäuser) und des Praxisfeldes "Pflege" (z.B. Altenheim, Krankenhaus, Ambulante Pflegedienste). Mit erfolgreichem Besuch der Klasse 12 erwerben Sie die Fachhochschulreife.
Die Fachhochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen sowie ggf. an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung.
Außerdem werden die Eingangsvoraussetzungen für den gehobenen öffentlichen Dienst erfüllt.. 

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