Erzieher*innen betreuen, bilden und erziehen Kinder und Jugendliche. Sie sind in der vorschulischen Erziehung und Bildung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Erzieher*innen arbeiten überwiegend in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten) sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für behinderte Menschen oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, kirchlich-religiöse Einrichtungen der Kinderbetreuung, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann nur aufgenommen werden, wer anstelle der in Absatz 1 Nrn. 2 und 3 genannten Voraussetzungen
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ,Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin’ oder ,Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent’ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat,
- eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales - in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ,Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin’, ,Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger’, ,Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin’ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ,Ergotherapeutin’, ,Ergotherapeut’, ,Logopädin’, ,Logopäde’, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin’ oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger besitzt und
- einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
- mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
- einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
- einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
- mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Quelle: Verordnung über berufsbildende Schulen BbS-VO, Anlage 8 zu § 33, § 3
Ziele und Abschluss
Die zweijährige Vollzeitausbildung endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin / eines staatlich anerkannten Erziehers. Mit erfolgreichem Abschluss wird die allgemeine Fachhochschulreife, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik berechtigt, erworben.
Kosten
Der Besuch der Fachschule Sozialpädagogik ist schulgeldfrei. Es fallen aber Kosten für Klassen-/Studienfahrten, Kopien, Literatur und sonstiges Material an. Lehrbücher unterliegen dem kostenpflichtigen Ausleihverfahren. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG für Umschülerinnen und Umschüler) möglich.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht findet an allen Tagen die Woche statt. Die praktische Ausbildung wird in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt und umfasst insgesamt 600 Zeitstunden.
Berufsbezogener Unterricht wird in diesen Modulen erteilt:
Klasse 1 |
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Modulfolge 1 |
Entwicklung professioneller Perspektiven (80 Std.) |
Modulfolge 2 |
Diversität und Inklusion (80 Std.) |
Modulfolge 3 |
Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung (200 Std.) |
Modulfolge 4 |
wird in Klasse 2 unterrichtet |
Modulfolge 5 |
Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I (200 Std.) |
Modulfolge 6 |
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften (120 Std.) |
OLA |
OLA (160 Std.) |
Praxis |
Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung I (60 Std.) Durchführung der praktischen Ausbildung I (300 Zeitstunden) |
Klasse 2 |
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Modulfolge 1 |
Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung (80 Std.) |
Modulfolge 2 |
Individuelle Lebenslagen (160 Std.) |
Modulfolge 3 |
wird in Klasse 1 unterrichtet |
Modulfolge 4 |
Pädagogische Arbeit mit Gruppen (120 Std.) |
Modulfolge 5 |
Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II ( 240 Std.) |
Modulfolge 6 |
wird in Klasse 1 unterrichtet |
OLA |
OLA (240 Std.) |
Praxis |
Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung II (60 Std.) Durchführung der praktischen Ausbildung II (300 Zeitstunden) |
Optionale Lernangebote:
Zusätzlich zu den Modulen werden optionale Lernangebote gewählt. Wir bieten unterschiedliche optionale Lernangebote an, in denen jeweils eine besondere Qualifikation vermittelt wird. Diese themenbezogenen Einzelqualifikationen werden auf dem Zeugnis ausgewiesen und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die optionalen Lernangebote variieren von Schuljahr zu Schuljahr. Mögliche Inhalte sind: Kreatives Gestalten, Theaterpädagogik, Sport und Bewegung im Jugendalter, Mentoringprogramm Balu und Du, Inklusion, DLRG – Rettungsschwimmer, usw.
Berufsübergreifende Fächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
- Mathematik
- Biologie
Klassenfahrt
Im Rahmen des Unterrichts findet eine 5tägige pädagogische Klassenfahrt statt. Diese wird im Rahmen des Unterrichtes von allen Schüler*innen der Klasse selbstständig mit Unterstützung der Klassenlehrkraft geplant und organisiert. Diese Klassenfahrten haben immer einen pädagogischen Bezug zu Ausbildungsinhalten. Ziele in den letzten Jahren waren u.a. Harz, Fehmarn, Pepelow, Köln, Prag, Warnemünde usw. Die Teilnahme an dieser Klassenfahrt ist verpflichtend.
Kontakt:
Ansprechpartnerin: Franziska Grochowsi
Wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer
Tel.: 0581 9712350
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anmeldung: Schriftliche Bewerbungen zur Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik sind fortlaufend bis zum 28. Februar des Kalenderjahres an die Georgsanstalt - BBS II des Landkreises Uelzen zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden. Die Auswahl der Bewerberinnen / Bewerber erfolgt gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Downloaden und Ausdrucken:
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier:
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