Voraussetzungen
- Die Ausbildungsregelung gilt für Menschen mit Behinderungen, die nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter oder Fachkraft im Gastgewerbe ausgebildet werden können. Die Feststellung der Art und Schwere der Behinderung erfolgt durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. (Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Menschen nach §§ 44, 48 Berufsbildungsgesetz)
Ziele und Abschluss
- Die Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker in der Hauswirtschaft sollen über grundlegende hauswirtschaftliche Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen und in der Lage sein, Arbeiten unter Anleitung auszuführen, sowie nach längerer Übung ggf. selbstständig durchzuführen.
- Die Fachpraktiker/innen im Gastgewerbe müssen über Kenntnisse und Fertigkeiten beim Herstellen und Anrichten einfacher Speisen verfügen, muss Speisen und Getränke fachgerecht präsentieren und servieren sowie Gäste beraten und Maschinen bedienen können.
- Wer die Berufsschule erfolgreich besucht hat, erhält den Berufsschulabschluss.
- Der Schulbesuch ist dann erfolgreich, wenn bei Beendigung eines mindestens zweijährigen Berufsausbildungsverhältnisses die Leistungen in allen Fächern der Berufsschule mindestens mit „ausreichend" bewertet worden sind.
- Mit dem Berufsschulabschluss kann der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erworben werden.
- Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/ zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft dauert drei Jahre.
- Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin im Gastgewerbe dauert zwei Jahre.
Stundentafel/Fächer
Im 1. Ausbildungsjahr finden 2 Berufsschultage in der Woche statt.
In den weiteren Ausbildungsjahren findet ein Berufsschultag statt.
In der Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin in der Hauswirtschaft werden Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen:
1. Ausbildungsstätte und Ausbildungsberuf
2. Kommunikation und Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
3. Arbeitsorganisation
4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
5. Hygiene
6. Umweltschutz
7. Ernährung und Lebensmittelkunde
8. Warenkunde
9. Hauspflege
10. Textilpflege
vermittelt.
In der Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker im Gastgewerbe werden Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen:
1. Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz
5. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
6. Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
7. Hygiene
8. Küchenbereich
9. Servicebereich
10. Warenwirtschaft
11. Werbung und Verkaufsförderung
12. Wirtschaftsdienst
vermittelt.
Die berufsbezogenen Fächer werden in Lernfeldern unterrichtet. Um mögliche Defizite in der geistigen Aufnahmefähigkeit und dem sozialen Verhalten zu berücksichtigen wird in reduzierter Klassenstärke mit unterschiedlichen Lern- und Arbeitsformen (z.B. Kleingruppe, Projektarbeit) ausgebildet und gelernt.
Kosten: Der Besuch der Berufsschule Fachpraktiker(in) in der Hauswirtschaft und im Gastgewerbe ist generell schulgeldfrei. Bücher und Arbeitshefte müssen nach Absprache mit der Lehrkraft angeschafft werden. Zu Beginn des Schuljahres muss ein Kostenbeitrag für Verbrauchs- und Materialkosten entrichtet werden. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) möglich.
Ansprechpartner
LfP' Imke Schröder-Behn
OStR'in Anne von Estorff (Teamleiterin)
Wie kann es weitergehen?
Nach der Ausbildung können mithilfe der Ausbildungsbetriebe Beschäftigungsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Altenheimen, Restaurants, Hotels und Mensen gesucht werden. Wird während der Ausbildungszeit oder nach bestandener Abschlussprüfung festgestellt, dass eine Vollausbildung durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit des Wechsels in die berufliche Vollausbildung gem. §25 BBiG.