Die Bundesregierung hat die Ausbildung der Pflegeberufe neu geregelt. Das bedeutet, dass es ab dem 1. Januar 2020 den neuen Pflegeberuf Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann gibt. Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet.
Das heißt konkret, dass die drei bisherigen Berufsbilder Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in abgeschafft und zu einem neuen, universellen Berufsbild zusammengefasst werden. In der generalistischen Ausbildung fließen künftig fachliche Schwerpunkte aus allen drei bisherigen Pflegebereichen zusammen.
Voraussetzungen für die Pflegeausbildung:
- Voraussetzung für die neue Ausbildung in der Pflege ist eine zehnjährige allgemeine Schulbildung (Realschulabschluss)
- oder Ausbildungsreife und 2-jährige Berufsausbildung
- Junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss können nach neun Jahren Schule eine Ausbildung zur Pflegeassistentin, bzw. zum Pflegeassistenten absolvieren. Im Anschluss können auch sie die Ausbildung zur Pflegefachkraft beginnen, ein Drittel der Ausbildungszeit kann angerechnet werden. Auch wer nach dem Hauptschulabschluss schon eine andere Berufsausbildung absolviert hat, kann sich für eine Ausbildung in der Pflege bewerben.
- Sprachkenntnisse: mindestens das Sprachniveau B2
Vergütung: Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Zusammenarbeit: erfolgt im Ausbildungsverbund (siehe Adressenliste der Betriebe)
Inhalte
Die Ausbildung umfasst mindestens
- den theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 2.100 Stunden,
- die praktische Ausbildung in einem Betrieb mit einem Umfang von 2.500 Stunden.
Theorie und Praxisblöcke wechseln sich dabei ab.
In der praktischen Ausbildung werden Sie befähigt, die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln. Sie werden von erfahrenen Lehrkräften unterrichtet sowie von den Praxisanleitern vor Ort begleitet und angeleitet.
Der Träger der praktischen Ausbildung trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der praktischen Ausbildung.
Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört:
- Die Sicherstellung aller Praxiseinsätze an den praktischen Lernorten
- Die Sicherstellung der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der praktischen Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans
Berechnung der Mindest-Stundenzahl beim Träger der praktischen Ausbildung
Träger der praktischen Ausbildung |
Orientierungs-einsatz (flexibel) |
Pflicht-einsatz I |
Vertiefungs-einsatz |
Regelzeit beim Träger der praktischen Ausbildung |
Krankenhaus |
400 Std |
400 Std |
500 Std |
1.300 Std |
Stationäre Pflegeeinrichtung |
400 Std |
400 Std |
500 Std |
1.300 Std |
Ambulante Pflegeeinrichtung |
400 Std |
400 Std |
500 Std |
1.300 Std |
(Regeleinsatzzeit; weitere Einsätze z.B. im Rahmen der Pflichteinsätze möglich)
Übersicht Themenbereiche der theoretischen Ausbildung mit Stundenverteilung für den theoretischen und praktischen Unterricht
Themenbereich I 900 bis 1000 Std. gesamt Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten und evaluieren |
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Themenbereich II 220 bis 300 Std. gesamt Kommunikation und Beratung personen-und situationsorientiert gestalten |
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Themenbereich III 250 bis 300 Std. gesamt Intra -und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten |
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Themenbereich IV 150 bis 200 Std. gesamt Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen |
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Themenbereich V 150 bis 200 Std. gesamt Das eigene Handeln auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen |
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Themenbereiche I bis V gesamt 1900 Std. |
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zur freien Verteilung auf I bis V 200 Std. |
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gesamt 2.100 Std. |
Nach zwei Jahren legen alle Auszubildenden eine schulische Zwischenprüfung ab. Diese dient der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, ein Bestehen der Zwischenprüfung ist nicht Voraussetzung, um die Ausbildung weiter führen zu können.
Perspektiven nach der Qualifizierung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie in allen pflegerischen Versorgungsbereichen arbeiten:
- Krankenhäuser
- Fach- und Rehakliniken
- Altenheime
- Ambulante soziale Dienste
- Stationäre und teilstationäre Pflege
- Heime oder Wohngruppen für Behinderte, Alte etc.
Ansprechpartner
Peter Luz
Abteilungsleiter
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Anmeldung
Schriftliche Bewerbungen zur Aufnahme in die Berufsfachschule Pflege sind fortlaufend bis zum 28. Februar des Kalenderjahres an die Georgsanstalt - BBS II Uelzen zu richten. Später eingehende Bewerbungen werden im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerberinnen, bzw. Bewerber erfolgt gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes.
pdf allgemeiner Anmeldebogen (245 KB)
pdf Kooperationspartner für die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (207 KB)