Berufsfachschule Pflegeassistenz

Die Berufsfachschule Pflegeassistenz ist eine zweijährige Berufsausbildung, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und an der gleichzeitig der Realschulabschluss erworben werden kann.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Sie müssen gesundheitlich geeignet sein,
  • persönliche Zuverlässigkeit mitbringen
  • mindestens den Hauptschulabschluss haben

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. An zwei Tagen in der Woche werden Sie praktisch in unseren Kooperationsbetrieben ausgebildet, an drei Tagen erhalten Sie an der Georgsanstalt Unterricht in allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern. Die Schule überwacht die Ausbildung und bewertet gemeinsam mit den Ausbildern im Betrieb Ihre Leistungen.

Welchen Abschluss kann ich erreichen?

Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung. Nach bestandener Prüfung können Sie die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Pflegeassistentin bzw. Staatlich geprüfter Pflegeassistent führen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den (ggf. erweiterten) Sekundarabschluss I – Realschulabschuss erwerben.

Welche Inhalte erwarten mich im Unterricht?

Berufsübergreifender Lernbereich

mit den Fächern

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

 

 

 

12

 

Berufsbezogener Lernbereich

  • Arbeits- und Beziehungsprozesse
  • Unterstützung des Menschen
  • Pflege von Menschen
  • Optionale Lernangebote

 

 

33

Insgesamt 45

Die praktische Ausbildung in den beiden Schwerpunkten Pflege und Betreuung umfasst 960 Stunden und findet in Einrichtungen der Altenpflege, Pflege, Betreuung und Versorgung.

Wo erhalte ich nähere Informationen und Beratung?

Ramona Gräf, Teamleiterin

Peter Luz, Abteilungsleiter

e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel.: 0581 - 97 123 50

Wo kann ich mich anmelden, welche Fristen sind zu beachten?
Bis zum 28. Februar des Kalenderjahres sollte Ihre Anmeldung an der Georgsanstalt in schriftlicher Form vorliegen.
Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Es kann eine Bewerberauswahl erfolgen gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes in Niedersachsen.

Mit diesem Formular können Sie sich anmelden:

pdf Anmeldeformular (242 KB)